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Aktuelles
21.01.2022

Übernahme der neuen Corona-Regelungen des WBV für alle Wettbewerbe auf Kreisebene

Der Vorstand des Kreises hat beschlossen, die aktuellen Corona-Regelungen des WBV für den Spielbetrieb vollumfänglich zu übernehmen.

Diese gelten somit ab sofort für sämtliche Wettbewerbe auf Kreisebene und es wird um entsprechende Beachtung sowie Information innerhalb Eurer Vereine gebeten.

Den offiziellen Ansprechpartnern wurde diese Information bereits per Mail mitgeteilt.

Folgendes gilt es unter anderem zu beachten:

Ab sofort gilt für Personen, die eine Auffrischungsimpfung ("Boosterung") erhalten haben, dass sie ab dem Tag der Auffrischungsimpfung von der Vorlage eines negativen Testnachweises bei Spielen befreit sind.
Nach Informationen des MAGS gilt für Personen, die mit dem Vakzin von Johnson&Johnson ihre Erstimpfung erhalten, die Auffrischung bereits mit einer zusätzlichen Impfung. Weitere Befreiungen von der Testpflicht werden nicht für den Spielbetrieb übernommen.

Schüler können statt eines negativen Testnachweises einer offiziellen Teststelle ("Bürgertest") ersatzweise eine Bescheinigung der Schule (https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/Bescheinigung_CoViD-Test_V.pdf) vorlegen, dass sie am Tag des Spieles an der Schultestung teilgenommen haben. In der Regel ist dies für Spiele im Zeitraum MO-FR möglich. Die genaue Verwendung der Schulbescheinigung ist mit der Schule vorher abzustimmen.

Die nach der Coronaschutzverordnung möglichen Testungen unter Aufsicht ("Vor-Ort-Testung" ) sind bei Spielen nicht möglich. Zum einen ist dafür geschultes Personal notwendig, zum anderen ist die Überprüfung - vor allem durch die Schiedsrichter - fast nicht möglich. Um hier dennoch den Schutz zu gewährleisten, können Testungen unter Aufsicht vor Ort nicht anerkannt werden, um an einem Spiel teilnehmen zu können.
Weiter bestehen bleibt die Möglichkeit, Spiele, die im Zeitraum bis zum 30.01.2022 auszutragen sind, auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Diese Regelungen gilt für Senioren-Mannschaften auf Kreisspielbetriebsebene
Wichtig ist, dass der Verlegungswunsch mindestens 48 Stunden vor Spielbeginn bei der Spielleitung eingegangen ist. Die Zustimmung des Spielpartners oder die Festlegung auf einen neuen Termin sowie die Mitteilung eines neuen Spieltermins ist zunächst nicht notwendig.
Wird die Frist nicht eingehalten, muss das Spiel durchgeführt werden. Tritt eine Mannschaft dann nicht an, so wird gegen sie auf Spielverlust entschieden.

Unabhängig von einer möglichen Erlaubnis durch die kommunalen Behörden sind in Hallen, die weder über eine Empore noch einen Zuschauerbereich mit ausreichendem Abstand (mindestens 1,5 Meter) zum Spielfeld verfügen, keine Zuschauer erlaubt.
Ausgenommen von der Regelung sind volljährige Personen, die Jugendliche zum einem Jugend-Spiel fahren. Die Anzahl ist auf maximal 4 Personen pro Mannschaft begrenzt. Während des Aufenthalts in der Halle haben sie die ganze Zeit eine medizinische Maske zu tragen.
Jeder Teilnehmer am Spiel muss die 2Gplus-Regel erfüllen.

Jeder Jugendliche (ab 16 Jahre) muss - wenn er an einem Seniorenspiel teilnehmen wollen – vollständig geimpft oder genesen sein und zusätzlich zu seinem Immunitätsnachweis (2G) einen negativen Testnachweis vorlegen.
Ausgenommen sind Kinder bis 15 Jahre. Sie müssen - wenn sie an einem Seniorenspiel teilnehmen wollen – nur einen negativen Testnachweis vorlegen.

Schüler können statt eines negativen Testnachweises einer offiziellen Teststelle ("Bürgertest") ersatzweise eine tagesaktuelle Bescheinigung der Schule vorlegen, dass sie am Tag des Spieles an der Schultestung teilgenommen haben.
Die reine Vorlage eines Schülerausweises ist nicht ausreichend.

Der Heimverein ist dafür verantwortlich, die Kontrollen durchzuführen und sicherzustellen.
Die Kontrolle muss für alle Spielbeteiligten vor Ort zu erfolgen. Jeder Spielbeteiligte muss seinen Nachweis bei sich führen.

Handyfotos von Nachweisen sind nicht zulässig.
Abweichend von den Bestimmungen zur Erfüllung der 2Gplus-Regel sind Personen, die eine Auffrischungsimpfung ("Boosterung") erhalten haben, ab dem Tag der Auffrischungsimpfung von der Vorlage eines negativen Testnachweises bei Spielen befreit.

Kann der geforderte Nachweis nicht erbracht werden, darf die Person keinen Zugang zur Halle erhalten bzw. muss diese unverzüglich wieder verlassen, sofern die Kontrolle erst in der Halle durchgeführt wird. Zur Vereinfachung der Überprüfung hat der Nachweis in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen, idealerweise in digitaler Form. Für die Überprüfung kann die vom Robert-Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden.
Beim Betreten einer Spielhalle einschließlich des dazugehörigen Gebäudes ist eine medizinische Maske zu tragen. Auf das Tragen einer Maske kann während der Sportausübung verzichtet werden, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist.
Dies gilt für die aktiven Spielbeteiligten (Spieler, Trainer, Schiedsrichter). Die passiven Spielbeteiligten (Kampfrichter, Betreuer, Mannschaftsbegleiter, etc.) müssen eine medizinische Maske tragen.
Alle Personen, die sich am Kampfgerichtstisch aufhalten, müssen eine medizinische Maske tragen.

Der Heimverein muss in jeder Spielhalle eine Person einweisen, die sich um die Einhaltung und Umsetzung der Hygienevorschriften kümmert. Sie dient Schiedsrichtern und Gastmannschaft als Ansprechpartner.
Diese Person kann auch andere Aufgaben wahrnehmen.

Die Vorgaben des individuellen Hygienekonzepte, sofern der Heimverein ein solches erstellt und der Gastmannschaft sowie den Schiedsrichtern spätestens zwei Tage vor der Spielausrichtung hat zukommen lassen, s sind von jedem Teilnehmer am Spiel einzuhalten.

Die Schiedsrichter haben in der Beurteilung von Hygienemaßnahmen des gastgebenden Vereins keine besonderen Rechte und Pflichten.
Alle Spieler eines Jugendwettbewerbes auf Kreisebene, die zum Zeitpunkt des Spiels 16 Jahre und älter sind, müssen die 2Gplus-Regelung erfüllen.

Bis zum 28.02.2022 ist es für Spieler, die zum Zeitpunkt eines Spieles zwischen 12 und 15 Jahre alt sind, ausreichend, die 3-G-Regel zu erfüllen. Danach ist auch für diese Spieler die 2Gplus-Regel vorgeschrieben.

Für alle anderen Spieler, die jünger sind 12 Jahre, ist es ausreichend, die 3G-Regelung zu erfüllen.
Die obigen Ausführen sind nur Auszüge bzw. sinngemäße Wiedergaben der Regelungen des WBV, an denen sich der Kreisspielbetrieb orientiert und die auf den Spielbetrieb entsprechend sinngemäß angewandt werden.

Bei Rückfragen oder Unklarheiten wird gebeten, sich zeitnah an die Geschäftsstelle des Kreises, den Spielleiter bzw. Vorsitzenden zu wenden!




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